Register   |  Login

Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

Die KVR sind neben den 10 Goldenen Regeln die grundlegendsten Regeln, die ein Wassersportler beherrschen muss. Deshalb sind sie auch Bestandteil aller Prüfungen - allerdings in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden.

Von einem SBF-Anwärter werden nur ein paar wesentliche Regeln und ansonsten eher "Ja, ich hab's gelesen!" erwartet, während höhere Nachweise, wie der SKS, schon erweiterte Kenntnisse voraussetzen. Für den Erwerb von SSS oder SHS wird hingegen erwartet, dass der Anwärter alle Regeln in- und auswändig beherrscht.

ACHTUNG: Die hier aufgeführten KVR entsprechen nicht dem originalen Gesetzestext. Sie wurden um Kommentare und Anmerkungen bereichert, die das Verständnis der Regeln erleichtern sollen. Der Originaltext kann im  Elektronischen Wasserstraßen Informationssystem (ELWIS) abgerufen werden.

Teil B
Abschnitt II - Verhalten von Fahrzeugen, die einander in Sicht haben

Regel 11 - Anwendung

Die Regeln dieses Abschnitts gelten für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben.

Regel 12 - Segelfahrzeuge

(a) Wenn zwei Segelfahrzeuge sich einander so nähern, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muss das eine dem anderen wie folgt ausweichen:

i. Wenn sie den Wind nicht von derselben Seite haben, muss das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, dem anderen ausweichen,

ii. wenn sie den Wind von derselben Seite haben, muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen ausweichen,

iii. wenn ein Fahrzeug mit Wind von Backbord ein Fahrzeug in Luv sichtet und nicht mit Sicherheit feststellen kann, ob das andere Fahrzeug den Wind von Backbord hat oder von Steuerbord hat, muss es dem anderen ausweichen.

(b) Im Sinne dieser Regel ist die Luvseite diejenige Seite, die dem gesetzten Großsegel gegenüberliegt, auf Rahseglern diejenige Seite, die dem größten gesetzten Schratsegel gegenüberliegt.

Regel 13 - Überholen

(a) Ungeachtet der Regeln des Teiles B Abschnitte I und II muss jedes Fahrzeug beim Überholen dem anderen ausweichen.

(b) Ein Fahrzeug gilt als überholendes Fahrzeug, wenn es sich einem anderen aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab nähert und daher gegenüber dem zu überholenden Fahrzeug so steht, dass es bei Nacht nur dessen Hecklicht, aber keines der Seitenlichter sehen könnte.

(c) Kann ein Fahrzeug nicht sicher erkennen, ob es ein anderes überholt, so muss es dies annehmen und entsprechend handeln.

(d) Durch seine spätere Annäherung der Peilung wird das überholende Fahrzeug weder zu einem kreuzenden im Sinne dieser Regeln noch wird es von der Verpflichtung entbunden, dem anderen Fahrzeug auszuweichen, bis es dieses klar passiert hat

Regel 14 - Entgegengesetzte Kurse

(a) Wenn zwei Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen sich einander so nähern, daß die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muß jedes seinen Kurs nach Steuerbord so ändern, daß sie einander an Backbordseite passieren.

(b) Eine solche Lage muß angenommen werden, wenn ein Fahrzeug das andere recht voraus oder fast recht voraus sieht, bei Nacht die Topplichter des anderen in Linie oder fast in Linie und/oder beide Seitenlichter sieht und am Tage das andere Fahrzeug dementsprechend ausmacht.

(c) Kann ein Fahrzeug nicht sicher erkennen, ob eine solche Lage besteht, so muss es von dieser ausgehen und entsprechend handeln.

Regel 15 - Kreuzende Kurse

Wenn die Kurse zweier Maschinenfahrzeuge einander so kreuzen, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muss dasjenige ausweichen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat; wenn die Umstände es zulassen, muss es vermeiden, den Bug des anderen Fahrzeugs zu kreuzen.

Regel 16 - Maßnahmen des Ausweichpflichtigen

Jedes ausweichpflichtige Fahrzeug muss möglichst frühzeitig und durchgreifend handeln, um sich gut klar zu halten.

Regel 17 - Maßnahmen des Kurshalters

(a)

i Muss von zwei Fahrzeugen eines ausweichen, so muss das andere Kurs und Geschwindigkeit beibehalten (Kurshalter).

ii Der Kurshalter darf jedoch zur Abwendung eines Zusammenstoßes selbst manövrieren, sobald klar wird, dass der Ausweichpflichtige nicht angemessen nach diesen Regeln handelt.


(b) Ist der Kurshalter dem Ausweichpflichtigen aus irgendeinem Grund so nahe gekommen, dass ein Zusammenstoß durch Manöver des letzteren allein nicht vermieden werden kann, so muss der Kurshalter so manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.


(c) Ein Maschinenfahrzeug, das bei kreuzenden Kursen nach Buchstabe a Ziffer ii manövriert, um einen Zusammenstoß mit einem anderen Maschinenfahrzeug zu vermeiden, darf seinen Kurs, sofern die Umstände es zulassen, gegenüber einem Fahrzeug an seiner Backbordseite nicht nach Backbord ändern.


(d) Diese Regel befreit das ausweichpflichtige Fahrzeug nicht von seiner Ausweichpflicht.

Regel 18 - Verantwortlichkeiten der Fahrzeuge untereinander

Sofern in den Regeln 9, 10 und 13 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt folgendes:

(a) Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt muss ausweichen

i.einem manövrierunfähigen Fahrzeug;

ii.einem manövrierbehinderten Fahrzeug;

iii.einem fischenden Fahrzeug;

iv.einem Segelfahrzeug.

(b) Ein Segelfahrzeug in Fahrt muss ausweichen

i einem manövrierunfähigen Fahrzeug;

ii einem manövrierbehinderten Fahrzeug;

iii einem fischenden Fahrzeug.

(c) Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt muss, soweit möglich, ausweichen


i einem manövrierunfähigen Fahrzeug;

ii einem manövrierbehinderten Fahrzeug.


(d)


i Jedes Fahrzeug, mit Ausnahme eines manövrierunfähigen oder manövrierbehinderten muss, sofern die Umstände es zulassen, vermeiden, die sichere Durchfahrt eines Tiefgang behinderten Fahrzeugs zu behindern, das Signale nach Regel 28 zeigt.


ii Ein Tiefgang behindertes Fahrzeug muss unter Berücksichtigung seines besonderen Zustands mit besonderer Vorsicht navigieren.


(e) Ein Wasserflugzeug auf dem Wasser muss sich in der Regel von allen Fahrzeugen gut klar halten und vermeiden, deren Manöver zu behindern. Sobald jedoch die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muss es die Regeln dieses Teiles befolgen.


(f)

i Ein Bodeneffektfahrzeug muss sich bei Start, Landung und oberflächennahem Flug von allen Fahrzeugen gut klar halten und vermeiden, deren Manöver zu behindern;

ii ein Bodeneffektfahrzeug, das auf der Wasseroberfläche betrieben wird, muss die Regeln dieses Teiles für Maschinenfahrzeuge erfüllen.

Sportbootführerschein See: Zusammenfassung

  • Der "Manövrierfähigere" weicht dem "Schwächeren" aus.
    • Motorfahrzeuge müssen Schwächeren immer ausweichen.
    • Segelfahrzeuge unter Segeln haben immer Vorfahrt vor allen anderen, es sei denn, die können nicht ausweichen (Ankerlieger, Manövrierunfähige, Manövrierbehinderte oder fischende Fahrzeuge).
    • Segelfahrzeuge unter Motor sind Motorfahrzeuge. Das gilt auch, wenn der Motor nur zur Unterstützung läuft, während die Segel noch oben sind.
  • Begegnen sich gleichrangige Fahrzeuge, gilt
    • Kurshalter ist, wer den Wind von Steuerbord hat oder auf der Steuerbordseite des Anderen fährt
    • für zwei Segelfahrzeuge auf gleichem Bug: Lee vor Luv
    • im Zweifel weichen beide nach Steuerbord aus
  • Der Überholende (das sind im Zweifel wir selbst) muss sich immer frei halten. Geht's nicht, darf nicht überholt werden.
  • Alle Ausweichmaßnahmen müssen klar sichtbar und frühzeitig erfolgen.
  • Wer nicht ausweichen muss, ist verpflichtet, seinen Kurs zu halten.
Ganz besonders wichtig: Wer gelernt hat "Backbordbug vor Steuerbordbug" sollte das unbedingt für die Zeit der Prüfung vergessen! Auch wenn es sachlich richtig ist, reagieren Prüfer darauf äußerst allergisch mit vollem Punktabzug. Stattdessen möchten sie hören "Dasjenige Schiff ist Kurshalter, welches den Wind von Steuerbord hat."

Der Grund liegt in der Ursprungsversion des Englischen und seiner irritierenden deutschen Übersetzung. Im Englischen segelt ein Boot "on the port tack", also auf dem Backbordbug, wenn der Wind von Backbord kommt und der Großbaum auf der Steuerbordseite steht. Im Deutschen ist es hingegen umgekehrt. Und da wir international denken (und fahren), wollen wir natürlich nicht jeden Briten versenken, nur weil wir die Regel "nur auf Deutsch" kennen, oder?!

Inhalt

Wir holen den Wassersport aus deinem Trockendock!

Wassersport Akademie

Kleine Wasserstraße 2a
18055 Rostock

Tel. (0381) 383 91-13
Email. info@solmon.org

Akademie

Einsteiger: Online-Kurse

Aufsteiger & Fortgeschrittene

Umfassende Betreuung für ambitionierte und professionelle Segler, Regatta-Sportler und Segel-Vereine.
 
Wir begleiten dich zu einzelnen Events oder zu ganzen Serien, wir stellen Material, Team, Trainer, Crew, ...